E  H  R  E  N  O  R  D  N  U  N  G
 
§ 1       Entsprechend § 14 der geltenden Satzung können Mitglieder geehrt werden. Sie haben dann einen Rechtsanspruch auf die Ehrung, wenn eine der Voraussetzungen nach § 6 der Ehrenordung erfüllt ist.
              
§ 2       Die Ehrung hat in angemessenem Rahmen zu erfolgen; hierzu zählen insbesonders die Jahreshauptversammlung und die Jahresfeier. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
 
§ 3       Im laufenden Rechnungsjahr kann ein Mitglied nur einmal geehrt werden.
 
§ 4       Die Ehrung ist an keine Altersgrenze gebunden.
               
§ 5       Der Antrag auf Durchführung einer Ehrung kann von jedem Mitglied, den Ausschüssen oder vom Vorstand gestellt werden. Über den Antrag und die Art der Ehrung entscheidet mit Ausnahme von § 6 Abs. B der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Es besteht kein Einspruchsrecht.
 
§ 6       Ehrungen sind in folgenden Fällen vorzunehmen:
 
A)   Mitgliedschaft
 
aa) bei 20 Jahren Vereinszugehörigkeit Ehrennadel in Silber
bb) bei 30 Jahren Vereinszugehörigkeit Ehrennadel in Gold
cc)      bei 40 Jahren Vereinszugehörigkeit Ehrenbrief
 
                   Die Vereinszugehörigkeit rechnet ab dem Jahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
 
B)  Ehrenmitgliedschaft
 
Auf Grund langjähriger Mitgliedschaft und bei engagierten Eintreten für den SKV kann der Vorstand die Ernennung zum Ehrenmitglied vorschlagen; es bedarf hierzu eines Vorstandsbeschlusses mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung trifft entsprechend § 3 Abs. 4 der geltenden Satzung die Jahreshauptversammlung.
 
C)  Sportliche Verdienste
 
Für herausragende sportliche Leistungen bei Meisterschaften auf Bezirks-, Landes- oder Bundesebene kann eine Ehrenurkunde verliehen werden.
 
D)  Funktionärstätigkeit
 
Für mindestens 10-jährige ehrenamtliche Funktionärstätigkeit für den SKV wird eine Ehrenurkunde verliehen.
 
§ 7       Der Vorstand des SKV hat dafür Sorge zu tragen, dass Anträge auf Ehrungen durch die jeweiligen Fachverbände rechtzeitig beantragt werden.
               
Vorstehende Ehrenordnung wurde durch den Vorstand am 31.01.1989 beschlossen. Sie ist als Anlage der Vereinssatzung beigefügt.
  
 
 
Erligheim, den 31. Januar 1989